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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Din Tur AS

1.       Allgemeine Informationen

1.1.     Diese Bedingungen gelten beim Abschluss eines Vertrages über die Miete eines Ferienhauses und/oder zusätzlicher Dienstleistungen zwischen dem Mieter und Din Tur AS als Anbieter von Ferienhäusern und zusätzlichen Dienstleistungen. 

1.2.     Die Informationen auf der Website www.dintur.no, in anderen Marketingmaterialien von Din Tur AS und in den Reiseunterlagen bilden zusammen mit den Vertragsbedingungen das Vertragsverhältnis zwischen Din Tur AS und dem Mieter. Die Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor den Informationen in anderen Dokumenten. Die Din Tur AS haftet nicht für Informationen, die von Dritten erteilt werden.

1.3.     Der Vertrag ist zwischen den Parteien verbindlich, wenn der Mieter eine Auftragsbestätigung erhalten hat.

2.       Zahlungsmöglichkeiten

2.1.     Bei Buchung ist die erste Rate in Höhe von 20 % des Gesamtpreises 14 Tage nach Abschluss eines verbindlichen Vertrages zur Zahlung fällig. Bei einer Online-Buchung mit Kreditkarte wird die Kreditkarte sofort mit 20% des Gesamtpreises belastet. Alle Reiseunterlagen werden dem Mieter zugesandt, sobald die Vorauszahlung eingegangen ist. Die zweite Rate in Höhe von 80 % des Gesamtpreises ist 42 Tage vor Mietbeginn fällig und muss spätestens bis zu diesem Zeitpunkt bei Din Tur AS eingegangen sein.

2.2.     Bei einer Buchung 41 Tage vor Mietbeginn oder später ist der Gesamtpreis für die Leistung sofort nach Abschluss eines verbindlichen Vertrages zur Zahlung fällig. Bei einer Online-Buchung mit Kreditkarte wird die Kreditkarte sofort mit dem Gesamtpreis belastet. Alle Reiseunterlagen werden dem Mieter zugesandt, sobald die Zahlung eingegangen ist.

2.3.     Bei Buchungen für Aufenthalte von weniger als einer Woche wird ein Zuschlag von 600 NOK (ca. 60 €) pro Wohneinheit erhoben. Z. B. Wochentarif / 7 x Anzahl der Aufenthaltstage + NOK 600 (ca. 60 €).

2.4.     Wenn der Kunde Unterstützung bei der Buchung von Flügen, Leihwagen oder Fähren wüscht ist der Preis für diese Leistungen sofort nach Abschluss einer verbindlichen Buchung zur Zahlung fällig. Die Zahlungsbestimmungen in den Ziffern 2.1 bis 2.3 gelten nicht für die Zahlung des Transportpreises.

2.5.     Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen in den Abschnitten 2.1 bis 2.4 wird als wesentlicher Verstoß betrachtet und berechtigt Din Tur AS zur Kündigung des Vertrages. Die Din Tur AS wird sich bemühen, den Mieter vor der Auflösung des Vertrages zu benachrichtigen. Die Zahlungsverpflichtung des Mieters ist in Abschnitt 4 "Kündigung" geregelt.

2.6.     Jeder Visumantrag kostet 100 NOK (ca. 10 €) pro Person, mindestens aber 300 NOK (ca. 30 €).

2.7.     Für Zahlungen per Kreditkarte kann ein Aufschlag erhoben werden. Dieser wird bei der Online-Bestellung angegeben. Dieser Betrag deckt die zusätzlichen Kosten, die bei Kreditkartentransaktionen anfallen. Unter bestimmten Umständen können zusätzliche Gebühren anfallen, die von Ihrem Kartenaussteller erhoben werden. Fragen zu solchen Gebühren richten Sie bitte an Ihren Kartenaussteller.

2.8.     Die zum Zeitpunkt der Buchung gewählte Währung ist verbindlich und kann nach der Buchungsbestätigung nicht mehr geändert werden.

2.9.     Din Tur AS behält sich das Recht vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis wie folgt zu ändern: Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind im Falle von nicht vorhersehbaren Erhöhungen der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder im Falle von Änderungen der staatlichen Steuern und Abgaben zulässig.

3.       Endring

3.1.     Unter der Voraussetzung, dass bis zur Ankunft noch mindestens 56 Tage verbleiben und Buchungsoptionen verfügbar sind, hat der Mieter das Recht, die Buchung zu ändern. Änderungen können nicht zu einer Verringerung des Mietbetrags führen, und die Änderung muss sich auf dasselbe Jahr und dasselbe Reiseziel beziehen wie die ursprüngliche Buchung. Die Gebühr pro Änderung beträgt 300 NOK (ca. 30 €).

3.2.     Wenn der Kunde Flüge, Leihwagen oder Fähren über Din Tur AS gebucht hat, müssen alle Änderungen betreffend dieser Buchung ebenfalls über Din Tur AS vorgenommen werden. Das Recht, Änderungen an den gebuchten Beförderungen vorzunehmen, wird durch die Geschäftsbedingungen der Transportunternehmen eingeschränkt und ist nur in dem Maße möglich, wie die Änderungen von den Transportunternehmen akzeptiert werden. Etwaige zusätzliche Kosten und Gebühren, die dem Transportunternehmen durch die Änderungen entstehen, sind vom Mieter zu tragen.

4.       Stornierung

4.1.     Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist ab dem Tag gültig, an dem sie bei Din Tur AS eingeht.

4.2.     Im Falle einer Stornierung fallen die folgenden Gebühren an:

4.2.1.   Im Falle einer Stornierung bis 50 Tage vor Mietbeginn hat der Mieter eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des vom Mieter zu zahlenden Gesamtpreises zu entrichten.

4.2.2.   Im Falle einer Stornierung in der Zeit von 49-35 Tagen vor Mietbeginn hat der Mieter eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des vom Mieter zu zahlenden Gesamtpreises zu entrichten.

4.2.3.   Im Falle einer Stornierung in der Zeit von 34-20 Tagen vor Mietbeginn bis zum Beginn der Mietzeit hat der Mieter eine Stornogebühr von 50 % des vom Mieter zu zahlenden Gesamtpreises zu zahlen.

4.2.4.   Im Falle einer Stornierung in der Zeit von 19-8 Tagen vor Mietbeginn bis zum Mietbeginn hat der Mieter eine Stornogebühr in Höhe von 80 % des vom Mieter zu zahlenden Gesamtpreises zu zahlen.

4.2.5.   Im Falle einer Stornierung in der Zeit von 7 Tagen vor Mietbeginn bis zum Mietbeginn hat der Mieter eine Stornogebühr in Höhe von 90 % des vom Mieter zu zahlenden Gesamtpreises zu zahlen.

4.2.6.   Die Annahmeschlusszeit für die oben genannten Tage ist die vorangehende Mitternacht.

4.3.     Wenn der Mieter eine andere Person finden kann, die den Mietvertrag für denselben Zeitraum und zum selben Preis übernimmt, und diese Person von Din Tur AS schriftlich akzeptiert wird, kann der Mietvertrag gegen eine Gebühr von NOK 500 (ca. € 50) auf diese Person übertragen werden. Das Gleiche gilt für Vereinbarungen über zusätzliche Dienstleistungen, die direkt von Din Tur AS angeboten werden. Din Tur AS kann einen Wechsel des Reisenden ablehnen, wenn der Ersatzmieter für die gebuchte Reiseart nicht geeignet ist und seine Teilnahme gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Maßnahmen verstößt. Der Ersatzmieter und der ursprüngliche Mieter haften gegenüber Din Tur AS als Gesamtschuldner für den Reisepreis und alle Mehrkosten, die durch den Eintritt eines Dritten in den Vertrag entstehen.

4.4.      Wenn der Mieter die Beförderung über Din Tur AS gebucht hat, muss eine Stornierung der Beförderungsbuchung ebenfalls über Din Tur AS vorgenommen werden. Das Recht auf Stornierung von Transportbuchungen wird durch die Geschäftsbedingungen der Transportunternehmen eingeschränkt und ist nur in dem Maße möglich, wie die Stornierung von den Transportunternehmen akzeptiert wird. Etwaige Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Stornierung sind vom Mieter zu tragen.

4.5.     Der Mieter muss eine eigene Reise- und/oder Reiserücktrittsversicherung abschließen, um die Kosten zu decken, die durch Krankheit oder andere Umstände entstehen, die den Mieter daran hindern, das gebuchte Ferienhaus und/oder zusätzliche Dienstleistungen zu nutzen.

Personen mit Wohnsitz in Norwegen können die Reise- und Stornoversicherung der Europäischen Reiseversicherung über die Din Tur AS unter europeiske.no abschließen.

Personen mit Wohnsitz in Deutschland können eine Reiserücktrittsversicherung der Hansemerkur über Din Tur AS unter HanseMerkur Reiseversicherung abschließen.

Leider ist es Din Tur AS nicht möglich, Personen mit Wohnsitz außerhalb Norwegens und Deutschlands eine Versicherung direkt anzubieten.

Din Tur AS empfiehlt Personen, die in einem EU/EWR-Land leben, zusätzlich zu ihrer Reiseversicherung eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitzunehmen.

Im Falle einer Stornierung des Aufenthalts muss die tatsächliche Stornierung Din Tur AS mitgeteilt werden, während ein eventueller Anspruch auf finanzielle Entschädigung an die Versicherungsgesellschaft gerichtet werden muss.

5.       Die Verantwortung des Mieters

5.1     Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus mit Inventar und alle anderen dem Mieter überlassenen Ausstattungsgegenstände verantwortungsvoll zu behandeln. Das Ferienhaus und alle anderen dem Mieter überlassenen Ausrüstungsgegenstände müssen in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem sie übernommen wurden.

5.2     Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus in einem aufgeräumten und gründlich gereinigten Zustand zu hinterlassen. Der Mieter muss besonders auf die Reinigung von Kühlschrank, Gefrierschrank, Herd, Backofen, Grill, Bad und Sanitäranlagen achten. Das Ferienhaus muss in demselben Zustand hinterlassen werden, in dem Sie es übernehmen möchten. Die Kosten für eine fehlende oder unzureichende Endreinigung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Auch wenn der Mieter eine Endreinigung bestellt hat, entbindet ihn dies nicht davon, vor der Abreise das Geschirr abzuwaschen, den Kühlschrank zu leeren und in und um das Ferienhaus aufzuräumen.

5.3     Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die an der Immobilie, der Wohnung mit Inventar, Booten, Motoren, Geräten usw. verursacht werden, und haftet entsprechend für solche Schäden, die von Personen verursacht werden, die am Mietvertrag teilnehmen oder denen der Mieter anderweitig Zugang zu den Immobilien gewährt. 

5.4     Der Mieter kann aufgefordert werden, bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von 1.600 NOK (ca. 200 €) bis 7.000 NOK (ca. 700 €) pro Wohneinheit und eventuell einem Boot zu hinterlegen. Für Boote, die darüber hinausgehen, kann eine Kaution in Höhe von NOK 800 (ca. 100 €) bis NOK 3000 (ca. 300 €) pro Boot verlangt werden. Die Kaution wird dem Mieter zurückerstattet, wenn er die Wohneinheit und das Boot in dem vereinbarten Zustand zurückgibt.

5.5     An einigen Urlaubsorten wird eine Bootsversicherung angeboten. Wenn Sie eine Versicherung abschließen möchten, wenden Sie sich bitte bei Ihrer Ankunft direkt an den Gastgeber. Der Preis des Versicherungsvertrags gilt pro Boot und variiert von NOK 300 (ca. € 30) - NOK 1500 (ca. € 150) pro Boot/Woche. Der Selbstbehalt im Schadensfall ist unterschiedlich und wird durch den Vermieter definiert.

5.6     Für die Nutzung von Saunen, Holzfeuerungen und Whirlpools können zusätzliche Gebühren anfallen. Wenn Tiere erlaubt sind und Sie mit Tieren reisen, können ebenfalls zusätzliche Gebühren anfallen. Zusätzliche Gebühren können auch für das Aufladen von Elektroautos, Wohnwagen, Wohnmobilen oder mobilen Kühlaggregaten anfallen. Diese Kosten werden nach Absprache mit dem Gastgeber am Urlaubsort beglichen.

5.7     Es liegt in der Verantwortung des Mieters, die korrekten Zertifizierungen nach Internationalen Recht zu besitzen, um ein Boot zu führen.

Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sich mit den norwegischen Gesetzen über die touristische Fischerei in Norwegen vertraut zu machen. Lesen Sie mehr darüber: Gesetze und Regeln für Freizeitangler in Norwegen

5.8     Pass- und Visumerfordernisse, Zoll- und Impfbestimmungen. Wir weisen den Mieter darauf hin, dass für die Reise und den Aufenthalt die Pass- und Visumerfordernisse des Aufenthaltslandes einschließlich der notwendigen Fristen für die Erlangung eines Visums sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste) erforderlich sind. Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Zoll- und Impfbestimmungen sowie aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (z.B. Fischereivorschriften, Umweltgesetze des Ziellandes) selbst verantwortlich.

6.       Ankunft- und Abreise

6.1.     Ankunftszeit ist 14:00 Uhr, Abreiseszeit ist 10:00 Uhr, sofern nicht anders auf unserer Website www.dintur.no beschrieben oder in den Reiseunterlagen angegeben. Erfolgt die Ankunft am Zielort nach 14.00 Uhr, muss der Mieter den Gastgeber anrufen, um eine neue Ankunftszeit für die Übergabe/Einweisung zu vereinbaren. Die Telefonnummern sind in den Reiseunterlagen und unter www.dintur.no zu finden. Wird ein Transfer über Din Tur AS zum/vom Flughafen oder einem anderen Zielort gebucht, ist der Mieter verpflichtet, Informationen über angekündigte Verspätungen seitens der Fluggesellschaft oder anderer Transportmittel so schnell wie möglich nach Kenntnisnahme direkt an den Vermieter weiterzugeben. Andernfalls können zusätzliche Kosten für den Mieter entstehen. Erfolgt die Ankunft oder Abreise zwischen 23:00 und 07:00 Uhr, kann dem Mieter bei Ankunft am Urlaubsort eine Gebühr von 600 NOK (ca. 60 €) in Rechnung gestellt werden.

7.       Mängel, Beschwerden und Rechtsbehelfe

7.1.     Beanstandungen müssen dem Eigentümer der Anlage unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Beginn des Mietzeitraums oder der Entdeckung des Schadens/Mangels, in jedem Fall aber vor Ende des Mietzeitraums mitgeteilt werden. Wird der Schaden/Mangel nicht vor Ort behoben oder kann er nicht behoben werden, muss innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Mietzeitraums eine schriftliche Reklamation an Din Tur AS gesendet werden. Din Tur AS ist verpflichtet, dem Mieter innerhalb von 6 Wochen nach Eingang der Reklamation zu antworten.

7.2.     Ein Mangel liegt vor, wenn das Ferienhaus von dem abweicht, was im Vertrag vereinbart oder vorausgesetzt wurde, und dies nicht auf den Mieter oder Umstände auf seiner Seite zurückzuführen ist. Abweichungen vom Vertrag gelten jedoch nicht als Mangel, wenn sie von geringer Bedeutung sind oder wenn sie von der Art sind, mit der der Kunde von Zeit zu Zeit rechnen muss. Das Gleiche gilt für Abweichungen von den natürlichen Gegebenheiten, die Din Tur AS oder der Eigentümer des Ferienhauses weder kannten noch hätten kennen oder beherrschen müssen.

7.3.     Es muss mit gewissen Unterschieden in Qualität, Lage, Ausstattung usw. zwischen den verschiedenen Ferienhäusern am jeweiligen Urlaubsort gerechnet werden. Es muss mit gewissen Unterschieden zwischen den im Marketingmaterial abgebildeten Ferienhäusern und dem Mieter tatsächlich zugewiesenen Ferienhaus gerechnet werden. Solche Unterschiede stellen keinen Mangel dar. Die Tatsache, dass andere Mieter ein Ferienhaus mit einer anderen Qualität, Lage, Ausstattung usw. haben als das Ferienhaus des Mieters, stellt keinen Mangel des Ferienhauses des Mieters dar.

7.4.     Der Mieter verpflichtet sich, dazu beizutragen, eine Verschlimmerung von Schäden, Mängeln und Fehlern zu vermeiden und den Schaden für den Ferienhausbesitzer und die Din Tur AS so gering wie möglich zu halten. Die Din Tur AS verfügt über eine angemessene Frist, um Schäden oder Mängel zu beheben oder zu beseitigen.

7.5.     Din Tur AS behält sich das Recht vor, wenn möglich und nach Ermessen von Din Tur AS, eventuelle Schäden oder Mängel zu beheben, indem der Mieter in ein anderes Ferienhaus mit gleichem Preis und gleicher Qualität umquartiert wird.

7.6.     Die Haftung der Din Tur AS erstreckt sich nur auf direkte Vermögensschäden. Die Din Tur AS kann nicht für indirekte Schäden (Folgeschäden) oder Schäden nichtwirtschaftlicher Art (immaterielle Schäden) haftbar gemacht werden. Für Schäden, die der Mieter durch eigene Fahrlässigkeit oder Umstände verursacht hat, kann keine Entschädigung verlangt werden.

8.       Die Verantwortung von Din Tur AS

8.1.     Din Tur AS vermittelt die Vermietung von Ferienhäusern und ist nicht der Eigentümer dieser Häuser. Die Din Tur AS wahrt die Interessen der Eigentümer der Ferienhäuser im Zusammenhang mit der Beendigung des Mietvertrags. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Mietvertrag aus Gründen nicht ausgeführt werden kann, auf die Din Tur AS keinen Einfluss hat und von denen vernünftigerweise nicht erwartet werden konnte, dass sie bei Abschluss des Vertrages berücksichtigt wurden, und deren Folgen Din Tur AS nicht vermeiden oder abwenden konnte, kann Din Tur AS den Mietvertrag gegen Rückzahlung der bereits gezahlten Miete kündigen. Din Tur AS wird dem Mieter jedoch, wenn möglich, ein ähnliches Ferienhaus in der gleichen Gegend und zum gleichen Preis anbieten.

8.2.     Din Tur AS haftet nicht für Schadenersatz, wenn die Reise infolge von Hindernissen im Sinne von Ziffer 8.1, die nach Antritt der Reise auftreten, mangelhaft wird. Wird die Reise durch die Din Tur AS verkürzt oder durch den Mieter aufgrund solcher Umstände storniert, so hat der Mieter dennoch Anspruch auf eine anteilige Preisminderung. Din Tur ist verpflichtet, soweit wie möglich alle Risiken und Unannehmlichkeiten für den Mieter zu beseitigen.

8.3.     Alle über DinTur AS gebuchten Transporte liegen in der Verantwortung des jeweiligen Transportunternehmens. Die Haftung im Zusammenhang mit z.B. Verspätungen, verpassten Anschlüssen usw., aber nicht darauf beschränkt, liegt bei den einzelnen Transportunternehmen. Din Tur AS übernimmt daher keine Haftung für den Transport. Die Geschäftsbedingungen der Transportunternehmen stehen den Reisenden auf Anfrage zur Verfügung.

8.4.     Weder Din Tur AS noch der Eigentümer des Ferienhauses können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch Diebstahl oder andere äußere Einflüsse entstehen, die das Privateigentum des Mieters usw. betreffen.

8.5.     Din Tur ist Mitglied des Reisegarantiefonds, der sicherstellt, dass die Mieter im unwahrscheinlichen Fall eines Konkurses ihre Vorauszahlungen zurückerhalten und/oder eine alternative Heimreise antreten können. Siehe www.rgf.no.

9.       Datenschutzbestimmungen

Din Tur hält sich jederzeit an die geltenden Datenschutzbestimmungen (GDPR). Notwendige personenbezogene Daten werden von Din Tur und unseren Partnern, wie z.B. Buchungsfirmen, Datenspeichern und Gastgebern, verarbeitet. Din Tur verarbeitet personenbezogene Daten auch, um Ihnen Angebote, Dienstleistungen und Informationen per E-Mail, Telefon, Post und Newsletter zukommen zu lassen. Wir können Ihre personenbezogenen Daten auch im Zusammenhang mit Marketingzwecken verarbeiten.

Ausführlichere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie Din Tur.

10.    Höhere Gewalt

10.1.  Wird die Durchführung des Mietvertrags durch höhere Gewalt wie Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsverhältnisse, Aussetzung des Devisenhandels, Streiks, Aussperrungen und ähnliche Umstände, die bei Abschluss des Mietvertrags nicht vorhersehbar waren, erschwert oder unmöglich gemacht, können Din Tur AS und der Ferienhausbesitzer den Vertrag kündigen. Weder die Din Tur AS noch der Eigentümer des Ferienhauses können für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus einer solchen Stornierung ergeben. Die Din Tur AS ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Vertrag eine Rückreise vorsieht, um die Rückkehr des Mieters zu gewährleisten. Die zusätzlichen Kosten für eine solche Rückreise werden von Din Tur AS und dem Reisenden zu gleichen Teilen getragen. In allen anderen Fällen gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Mieters.

11.    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Flügen über Din Tur AS

11.1.  Die Frist für die Bezahlung der Flüge beträgt in der Regel 2 Wochen nach der Reservierung des Fluges, oder früher, wenn die Vorschriften der Fluggesellschaften eine schnellere Ausstellung der Flugtickets vorschreiben. oder andere unbeabsichtigte Fehlinformationen, die für den Mieter nachteilig sind

11.2.  Es liegt in der Verantwortung des Buchenden und des Reisenden, sich vor dem Abflug über die Flugzeiten auf dem Laufenden zu halten, da es kurz vor dem Abflug zu Zeitänderungen und Annullierungen kommen kann.

11.3.  Es liegt in der Verantwortung des Buchenden und des Reisenden, sich über die Regeln der Fluggesellschaften auf dem Laufenden zu halten, wie sie auf den Websites der Fluggesellschaften beschrieben sind.

11.4.  Die Fluggesellschaften sind für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Im Falle von Fehlern und/oder Beschwerden bezüglich des Fluges und des Gepäcks sollten diese an die Fluggesellschaft gerichtet werden.

11.5.  Der Buchende und der Hauptreisende sind verpflichtet, bei der Buchung die korrekte E-Mail-Adresse und Handynummer anzugeben, damit der Reisende im Falle von Zeitänderungen und Stornierungen kontaktiert werden kann. Informationen über Zeitänderungen und Stornierungen werden zunächst per E-Mail verschickt, daher ist es wichtig, dass der Buchende über seine E-Mail auf dem Laufenden bleibt.

11.6.  Es liegt in der Verantwortung des Buchenden und des Reisenden, sich mit den geltenden Transitregeln für Zwischenlandungen im Zusammenhang mit ihren Flügen vertraut zu machen.

11.7.  Din Tur AS macht Vorbehalte über Preisänderungen und Verfügbarkeit von den Fluggesellschaften zum Zeitpunkt der Buchung/Zahlung und bis zur Ausstellung der Flugtickets. Im Falle von Änderungen bieten wir den Flug zu einem aktualisierten Preis an oder erstatten den für den Flug gezahlten Betrag

11.8.  Din Tur AS nimmt Reservierungen über Zeitänderungen oder Annullierungen seitens der Fluggesellschaften vor. Bei größeren Zeitänderungen oder Annullierungen wird der Buchende per E-Mail mit dem Alternativvorschlag der Fluggesellschaft kontaktiert. Passt die von der Fluggesellschaft vorgeschlagene Alternative nicht zur aktuellen Reise, prüft Din Tur AS mögliche alternative Fluglösungen oder erstattet den für den Flug gezahlten Betrag.

11.9.  Eine vom Kunden gewünschte Änderung des Fluges ist kostenpflichtig, wenn die Regeln/Bedingungen der Fluggesellschaft auf den entsprechenden Flugscheinen eine Änderung zulassen. Die Kosten für die Änderung eines Fluges richten sich nach den Bestimmungen und Bedingungen der Fluggesellschaft auf den jeweiligen Flugscheinen.

11.10.        Bei einer vom Kunden gewünschten Stornierung eines Fluges wird eine Stornogebühr erhoben, wenn das Flugticket teilweise erstattungsfähig ist. Die Stornierungsgebühr hängt von den Stornierungsbedingungen des Flugtickets ab. Bei nicht erstattungsfähigen Flugtickets beträgt die Stornierungsgebühr 100 %.

12.    Sonstige Bestimmungen

12.1.  Druckfehler auf der Website, Katalogen und anderem Marketingmaterial von Din Tur AS sind vorbehalten. Din Tur AS ist nicht finanziell verantwortlich für Druckfehler oder andere unbeabsichtigte Fehlinformationen, die den Mieter schädigen.

12.2.  Streitigkeiten zwischen dem Mieter und Din Tur AS müssen gütlich beigelegt werden. Handelt es sich bei dem Mietverhältnis um eine Pauschalreise im Sinne von § 2-1 des Pauschalreisegesetzes (d. h. wenn der Vertrag neben der Vermietung eines Ferienhauses zusätzliche Leistungen umfasst), steht es dem Kunden frei, Streitigkeiten mit DinTur AS kostenfrei vor das norwegische „Package Tribunal“ zu bringen.Lovdata.no/pakkereiseloven und Lovdata.no/pakkereiseforskriften. Diese Möglichkeit besteht ausdrücklich zusätzlich zu dem ordentlichen Rechtsweg.

 

Trondheim, Juni 2025

Din Tur AS

Ingvald Ystgaards veg 13A

7047-NO Trondheim

Telefon: (+47) 74 07 30 00

E-Mail: office@dintur.no

 

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